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G-EnLD-VO 2017 · Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017

§ 13 G-EnLD-VO 2017Reduktion der Importe von Erdgas in vorgelagerten Marktgebieten

6. Teil Informationspflicht bei Eintritt eines Engpassfalls

In KraftAmtlicher Text

Von den Fernleitungsnetzbetreibern sind Informationen über eine Reduktion der Importe von Erdgas in vorgelagerten Marktgebieten bzw. Fernleitungsnetzen sowie Informationen aus dem „Regional Coordination System for Gas“ der ENTSO-G, die eine erhebliche Reduktion der Importe nach sich ziehen können, unverzüglich zu melden und gleichzeitig an den Verteilergebietsmanager zu übermitteln. Die Informationen können mit Zustimmung der E-Control vom Marktgebietsmanager übermittelt werden. In diesem Fall sind die Fernleitungsnetzbetreiber von ihrer diesbezüglichen Meldepflicht an die E-Control entbunden.