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G-EnLD-VO 2017 · Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017

§ 11 G-EnLD-VO 2017Erhebliche Reduktion der Importe von Erdgas in das Bundesgebiet

6. Teil Informationspflicht bei Eintritt eines Engpassfalls

In KraftAmtlicher Text

Von den Fernleitungsnetzbetreibern ist jede erhebliche Reduktion der Importe unverzüglich unter Angabe insbesondere der angemeldeten und tatsächlich eingespeisten Mengen je Einspeisepunkt zu melden. Diese Meldung ist gleichzeitig an den Verteilergebietsmanager zu übermitteln.