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Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten · Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien)

§ 3 Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten

Artikel 3

In KraftAmtlicher Text

Der Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt XVIII durch

die Grenzbeschreibung (Anlage 7),

das Koordinatenverzeichnis (Anlage 8) und

den Grenzplan im Maßstab 1:2000 (Anlage 9)

bestimmt.