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Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten · Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten für die Grenzabschnitte XVI bis XXI der gemeinsamen Staatsgrenze (Slowenien)

§ 2 Inkraftsetzung von neuen Grenzdokumenten

Artikel 2

In KraftAmtlicher Text

Der Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt XVII durch

die Grenzbeschreibung (Anlage 4),

das Koordinatenverzeichnis (Anlage 5) und

den Grenzplan im Maßstab 1:2000 (Anlage 6)

bestimmt.