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Nebenbeschäftigungsverordnung – Inneres · Nebenbeschäftigungsverordnung – Inneres

§ 5 Nebenbeschäftigungsverordnung – InneresSprachliche Gleichbehandlung

In KraftAmtlicher Text

Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.