Nebenbeschäftigungsverordnung – Inneres · Nebenbeschäftigungsverordnung – Inneres
§ 5 Nebenbeschäftigungsverordnung – InneresSprachliche Gleichbehandlung
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.