PGSG · Parlamentsgebäudesanierungsgesetz
§ 2 PGSGKosten Sanierung
Die Kosten für die nachhaltige Sanierung dürfen € 352,2 Mio. nicht übersteigen. Wenn dies infolge unabwendbarer bzw. unvorhergesehener Ereignisse oder zusätzlicher Erfordernisse notwendig ist, kann dieser Betrag um höchstens 20 Prozent überschritten werden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2020-12-16