AT · FAGG
Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 1a Geltungsbereich für Finanzdienstleistungen
- § 2 Zwingendes Recht
- § 3 Begriffsbestimmungen
- 2. Abschnitt Informationspflichten
- § 4 Inhalt der Informationspflicht; Rechtsfolgen
- § 4a Zusätzliche Informationserteilung bei auf Online-Marktplätzen geschlossenen Verträgen
- § 5 Informationserteilung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
- § 6 Vereinfachte Informationserteilung bei Handwerkerverträgen
- § 7 Informationserteilung bei Fernabsatzverträgen
- § 8 Besondere Erfordernisse bei elektronisch geschlossenen Verträgen
- § 9 Besondere Erfordernisse bei telefonisch geschlossenen Verträgen
- § 10 Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist
- 3. Abschnitt Rücktritt vom Vertrag
- § 11 Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist
- § 12 Unterbliebene Aufklärung über das Rücktrittsrecht
- § 13 Ausübung des Rücktrittsrechts
- § 13a Ausübung des Rücktrittsrechts bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden
- § 14 Pflichten des Unternehmers bei Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag
- § 15 Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt vom Kaufvertrag
- § 16 Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Vertrag über Dienstleistungen, Energie- und Wasserlieferungen oder digitale Leistungen
- § 17 Auswirkungen des Rücktritts auf akzessorische Verträge
- § 18 Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
- 3a. Abschnitt Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen
- § 18a Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
- § 18b Rücktrittsrecht bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
- § 18c Zahlung für eine vor Rücktritt vom Vertrag erbrachte Dienstleistung
- § 18d Angemessene Erläuterungen
- 4. Abschnitt Strafbestimmungen
- § 19
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 20 Inkrafttreten
- § 21 Vollziehung
- § 22 Umsetzungshinweis