§ 0 Festlegung der Grenzübergangsstellen im
Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der Grenzübergangsstellen im Luftverkehr an der Außengrenze festgelegt werden
StF: BGBl. II Nr. 499/2013
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Grenzkontrollgesetzes, BGBl. I Nr. 435/1996 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2013 , wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie verordnet: