BiBuG 2014 · Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014
§ 59 BiBuG 2014Streichung – Veröffentlichung
2. Abschnitt Erlöschen der Berechtigung
Auf Grund des Erlöschens der Berechtigung hat die Streichung aus dem Register der Behörde zu erfolgen.
BiBuG 2014 · Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014
2. Abschnitt Erlöschen der Berechtigung
Auf Grund des Erlöschens der Berechtigung hat die Streichung aus dem Register der Behörde zu erfolgen.