BiBuG 2014 · Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014
§ 32 BiBuG 2014Versagung der Anerkennung
2. Abschnitt Anerkennungsverfahren
Die Behörde hat die Anerkennung mit Bescheid zu versagen, wenn eine der Anerkennungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist.
BiBuG 2014 · Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014
2. Abschnitt Anerkennungsverfahren
Die Behörde hat die Anerkennung mit Bescheid zu versagen, wenn eine der Anerkennungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist.