DAC-Verordnung „Wiener Gemischter Satz“ · DAC-Verordnung „Wiener Gemischter Satz“
§ 5 DAC-Verordnung „Wiener Gemischter Satz“
Wer beabsichtigt, erstmalig einen Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer für einen Wein mit der Bezeichnung „Wiener Gemischtem Satz DAC“ zu erlangen, hat dies dem Regionalen Weinkomitee Wien schriftlich (auch E-Mail oder Fax) mitzuteilen.