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Gestaltung des Hochschullehrganges zur h · Gestaltung des Hochschullehrganges zur hochschulischen Nachqualifizierung

§ 3 Gestaltung des Hochschullehrganges zur hBildungsziele

In KraftAmtlicher Text

(1) Der Hochschullehrgang zur hochschulischen Nachqualifizierung hat die Differenz der Curricula der Lehramtsausbildungen zum Bachelorstudium nach den Bestimmungen des HG entsprechend den geänderten Professionalisierungsanforderungen im Beruf der Lehrerinnen und Lehrer abzudecken. Das Curriculum hat ein Qualifikationsprofil zu beinhalten.

(2) Der Hochschullehrgang hat

1. die wissenschaftlichen und berufsfeldbezogenen Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern,

2. neue wissenschaftliche berufsfeldbezogene Erkenntnisse in der pädagogischen Arbeitswelt zu vermitteln und

3. die Studierenden in praktischen Forschungskompetenzen zu befähigen.