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Soziale Sicherheit (Serbien) · Soziale Sicherheit (Serbien)

§ 39 Soziale Sicherheit (Serbien)Außerkrafttreten

Artikel 39

In KraftAmtlicher Text

Mit Inkrafttreten dieses Abkommens tritt im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien das am 5. Juni 1998 1 unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Jugoslawien über soziale Sicherheit außer Kraft.

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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 100/2002 .