Soziale Sicherheit (Serbien) · Soziale Sicherheit (Serbien)
§ 38 Soziale Sicherheit (Serbien)Inkrafttreten
Artikel 38
(1) Dieses Abkommen ist zu ratifizieren. Die Ratifikationsurkunden sind so bald wie möglich in Wien auszutauschen.
(2) Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweitfolgenden Monats nach Ablauf des Monats in Kraft, in dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden.