Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Förderung und gegenseitiger Schutz von I · Förderung und gegenseitiger Schutz von Investitionen (Kasachstan)

§ 15 Förderung und gegenseitiger Schutz von I

Schiedsort

In KraftAmtlicher Text

Jedes Schiedsverfahren gemäß Art. 13 – 18 dieses Abkommens wird auf Verlangen einer Streitpartei in einem Staat, der Mitglied der New Yorker Konvention ist, abgehalten. Die gemäß Art. 13 – 18 dieses Abkommens dem Schiedsverfahren unterworfenen Ansprüche werden als aus Handelsbeziehungen oder Transaktionen im Sinne von Artikel 1 der New Yorker Konvention entstanden erachtet.