Verwendung von Erlösen veräußerter Ehren · Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
§ 2 Verwendung von Erlösen veräußerter Ehren
Auf Grund des § 1 erwächst niemandem ein Rechtsanspruch.
Verwendung von Erlösen veräußerter Ehren · Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke
Auf Grund des § 1 erwächst niemandem ein Rechtsanspruch.