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Anerkennung des Qualitätsrahmens für die · Anerkennung des Qualitätsrahmens für die Erwachsenenbildung Ö-Cert (Bund – Länder)

§ 9 Anerkennung des Qualitätsrahmens für dieHinterlegung

Artikel 9

In KraftAmtlicher Text

Zum Inkrafttreten vgl. § 0.

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.