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Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. · Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. 2 des BHG 2013

§ 3 Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs.

In KraftAmtlicher Text

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft; sie ist jedoch erstmals bei Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 sowie des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden.

(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 287/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft; er ist jedoch erstmals bei Erstellung des Bundesfinanzgesetzes 2013 anzuwenden.