Ruhestandsstatistikverordnung 2012 · Ruhestandsstatistikverordnung 2012
§ 6 Ruhestandsstatistikverordnung 2012Veröffentlichung
Die Bundesanstalt hat die Hauptergebnisse der Statistik über den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand bis 31. Dezember 2013 in gedruckter Form und unentgeltlich im Internet zu veröffentlichen.