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Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs.  · Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. 2 des BHG 2013

§ 2 Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. 

In KraftAmtlicher Text

Ist erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 sowie des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 3 Abs. 1).

Die haushaltsführende Stelle gemäß § 1 Z 2 bewirtschaftet ein Detailbudget zweiter Ebene des sachlich in Betracht kommenden Detailbudgets erster Ebene und ist dem Bundeskanzleramt in seiner Funktion als haushaltsführende Stelle nachgeordnet.