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B-SprLV · Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung

§ 39 B-SprLVHinweistafeln

3. Abschnitt: Lagerung in unterirdischen Lagern

In KraftAmtlicher Text

(1) Im Bereich vor dem Zugangsstollen ist auf das Betretungsverbot für Unbefugte und auf die in § 8 Abs. 1 und 2 genannten Verbote hinzuweisen.

(2) An den Zugangstüren zu den Lagerkammern sind Tafeln mit folgenden Hinweisen anzubringen:

1. Höchstbelagsmenge und

2. Lagerklasse(n) gemäß Anlage 1 .