B-SprLV · Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung
§ 39 B-SprLVHinweistafeln
3. Abschnitt: Lagerung in unterirdischen Lagern
(1) Im Bereich vor dem Zugangsstollen ist auf das Betretungsverbot für Unbefugte und auf die in § 8 Abs. 1 und 2 genannten Verbote hinzuweisen.
(2) An den Zugangstüren zu den Lagerkammern sind Tafeln mit folgenden Hinweisen anzubringen:
1. Höchstbelagsmenge und
2. Lagerklasse(n) gemäß Anlage 1 .