B-SprLV · Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung
§ 33 B-SprLVBauweise
3. Abschnitt: Lagerung in unterirdischen Lagern
Sofern die Errichtung von Außenwänden oder Decken notwendig ist, sind diese in Stahlbeton mit einer Mindeststärke von 200 mm auszuführen.