Soziale Sicherheit - Durchführung (Urugu · Soziale Sicherheit - Durchführung (Uruguay)
§ 6 Soziale Sicherheit - Durchführung (Urugu
Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Träger haben Pensionen und andere Geldleistungen direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.