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Festlegung von Entschädigungen für die R · Festlegung von Entschädigungen für die Rechtsberatung

§ 1 Festlegung von Entschädigungen für die RHöhe der Entschädigung für Rechtsberater

In KraftAmtlicher Text

Die Höhe der Entschädigung für Rechtsberater für den Zeit- und Arbeitsaufwand wird wie folgt festgelegt:

1. im Zulassungsverfahren gemäß § 49 Abs. 5 BFA-VG pro Stunde

25,71 Euro;

2. im zugelassenen Verfahren gemäß § 50 Abs. 4 BFA-VG pro Stunde höchstens

31,00 Euro.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2014-01-01