§ 5 Durchführung von befristeten SondermaßnaAnnahme der Meldung
Die AMA teilt dem Antragsteller binnen eines Arbeitstages nach Eingang der Meldung mit, ob eine Vor-Ort-Kontrolle stattfindet oder die Erzeugnisse vernichtet werden können.
Die AMA teilt dem Antragsteller binnen eines Arbeitstages nach Eingang der Meldung mit, ob eine Vor-Ort-Kontrolle stattfindet oder die Erzeugnisse vernichtet werden können.