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Soziale Sicherheit - Durchführung (Monte · Soziale Sicherheit - Durchführung (Montenegro)

§ 1 Soziale Sicherheit - Durchführung (Monte

Verbindungsstellen

In KraftAmtlicher Text

Verbindungsstellen nach Artikel 27 des Abkommens sind

In der Republik Österreich

für die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung:

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger,

für das Arbeitslosengeld:

die Landesgeschäftsstelle Steiermark des Arbeitsmarktservice;

in Montenegro

die für den Bereich der sozialen Sicherheit zuständigen Ministerien.