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Höhe der Aufwandsentschädigung für ehren · Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer

§ 1 Höhe der Aufwandsentschädigung für ehren

In KraftAmtlicher Text

Die Höhe der ehrenamtlich tätigen Bewährungshelfern ohne Nachweis der Barauslagen zu leistenden Entschädigung (§ 12 Abs. 4 zweiter Satz des Bewährungshilfegesetzes 1969, BGBl. Nr. 146, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 64/2010 ) beträgt je Schützling monatlich 64 Euro.