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Höhe der Aufwandsentschädigung für ehren · Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer

§ 0 Höhe der Aufwandsentschädigung für ehren

In KraftAmtlicher Text

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich tätige Bewährungshelfer

StF: BGBl. II Nr. 449/2010

Auf Grund des § 12 Abs. 5 des Bewährungshilfegesetzes, BGBl. Nr. 146/1969 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 64/2010 , wird verordnet: