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Gestaltung und Tragweise des Zivildienst · Gestaltung und Tragweise des Zivildienstabzeichens für Zivildienstleistende

§ 5 Gestaltung und Tragweise des ZivildienstDiebstahl und Verlust

In KraftAmtlicher Text

Der Diebstahl oder der Verlust des Zivildienstabzeichens ist, sofern die am Zivildienstabzeichen angeführte Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist, vom Zivildienstleistenden der Zivildienstserviceagentur anzuzeigen. Diesfalls ist dem Zivildienstleistenden von der Zivildienstserviceagentur ein neues Dienstabzeichen auszuhändigen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2019-09-28