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Gestaltung und Tragweise des Zivildienst · Gestaltung und Tragweise des Zivildienstabzeichens für Zivildienstleistende

§ 5 Gestaltung und Tragweise des ZivildienstDiebstahl und Verlust

В силаОфициален текст

Der Diebstahl oder der Verlust des Zivildienstabzeichens ist, sofern die am Zivildienstabzeichen angeführte Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist, vom Zivildienstleistenden der Zivildienstserviceagentur anzuzeigen. Diesfalls ist dem Zivildienstleistenden von der Zivildienstserviceagentur ein neues Dienstabzeichen auszuhändigen.

История на изменения
  • In Kraft seit 2019-09-28