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Gestaltung und Tragweise des Zivildienst · Gestaltung und Tragweise des Zivildienstabzeichens für Zivildienstleistende

§ 2 Gestaltung und Tragweise des ZivildienstGestaltung

In KraftAmtlicher Text

(1) Das Zivildienstabzeichen ist als Vollplastikkarte mit den Abmessungen 85,6 mm x 53,95 mm x 0,79 mm mit beidseitiger, hochglänzender Laminierung herzustellen. Auf dem Zivildienstabzeichen sind insbesondere der Name und das Geburtsdatum des Zivildienstleistenden, die Zivildienstzahl sowie der Zuweisungszeitraum (Gültigkeitsdauer) anzuführen und ist die Aufschrift „Zivildienstkarte“ anzubringen. Das Zivildienstabzeichen ist nach dem Muster der Anlage 1 auszustellen.

(2) In Fällen, in denen vom Zivildienstleistenden Dienstkleidung zu tragen ist, kann von der Einrichtung die Aushändigung eines Stoffabzeichens mit geendeltem Rand beantragt werden. Das Stoffabzeichen hat die Form einer hochstehenden Ellipse und ist 62 mm hoch, 42 mm breit und mit einem 1 mm breiten Goldrand umgeben. Das Stoffabzeichen ist nach dem Muster der Anlage 2 auszustellen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2019-09-28