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Gestaltung und Tragweise des Zivildienst · Gestaltung und Tragweise des Zivildienstabzeichens für Zivildienstleistende

§ 1 Gestaltung und Tragweise des ZivildienstAusstellung und Ausfolgung

In KraftAmtlicher Text

Das Zivildienstabzeichen ist von der Zivildienstserviceagentur auszustellen und dem Zivildienstpflichtigen spätestens 15 Tage nach seinem Dienstantritt auszuhändigen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2019-09-28