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Soziale Sicherheit (UNIDO) · Soziale Sicherheit (UNIDO)

§ 0 Soziale Sicherheit (UNIDO)

In KraftAmtlicher Text

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über soziale Sicherheit

StF: BGBl. III Nr. 111/2010 (NR: GP XXIV RV 686 AB 722 S. 67. BR: AB 8324 S. 785. )

Die Republik Österreich und die Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung sind im Hinblick auf die Abschnitte 27 und 28 des am 29. November 1995 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung wie folgt übereingekommen:

Die Notifikationen gemäß Art. 18 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 1. Juli bzw. 30. August 2010; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. November 2010 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.