BHG 2013 · Bundeshaushaltsgesetz 2013
§ 83 BHG 2013Prämien
5. Abschnitt Anreiz- und Sanktionsmechanismen
Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbediensteten des Bundes können Prämien gewährt werden, wenn
1. die Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne weitgehend erfüllt wurden und
2. die hierfür erforderlichen Mittel im jeweiligen Detailbudget bedeckt werden können.