BHG 2013 · Bundeshaushaltsgesetz 2013
§ 48 BHG 2013Gesamtbedeckungsgrundsatz
1. Abschnitt Mittelverwendung und -aufbringung
(1) Alle Einzahlungen des Bundes haben der Bedeckung seines gesamten Auszahlungsbedarfes zu dienen.
(2) Einzahlungen sind zur Bedeckung von Auszahlungen für bestimmte Zwecke nur nach Maßgabe des § 36 Abs. 1 heranzuziehen.