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österreichisch-deutsches Streitkräfteauf · österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen (Deutschland)

§ 3 österreichisch-deutsches Streitkräfteauf

Bedingungen für Einreise, Ausreise und Aufenthalt

In KraftAmtlicher Text

Soweit in diesem Abkommen nichts anderes geregelt ist, richten sich die Ein- und Ausreise und der vorübergehende Aufenthalt von Mitgliedern der Streitkräfte des Entsendestaats einschließlich des zivilen Gefolges nach dem PfP-Truppenstatut.