§ 0 österreichisch-deutsches Streitkräfteauf
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den vorübergehenden Aufenthalt von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und Angehörigen der deutschen Bundeswehr auf dem Gebiet des jeweils anderen Staats (österreichisch-deutsches Streitkräfteaufenthaltsabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 113/2009 (NR: GP XXIV RV 76 AB 255 S. 32. BR: AB 8164 S. 774. )
Die Regierung der Republik Österreich
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland -
im Hinblick auf das in Brüssel unterzeichnete Übereinkommen vom 19. Juni 1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen 1 (PfP-Truppenstatut),
in dem Bestreben, die Voraussetzungen und Bedingungen des vorübergehenden Aufenthalts von Angehörigen des österreichischen Bundesheeres in der Bundesrepublik Deutschland und von Angehörigen der deutschen Bundeswehr in Österreich zu regeln, der insbesondere gemeinsamen Übungen, Friedensmissionen, humanitären Aktionen und Such- und Rettungsaktionen unter Verantwortung der zuständigen Behörden des Aufnahmestaats dient,
davon ausgehend, dass die Bestimmungen dieses Abkommens die Rechte und Verpflichtungen der Parteien aus völkerrechtlichen Vereinbarungen über internationale Gerichte einschließlich des Römischen Statuts über den Internationalen Strafgerichtshof unberührt lassen –
sind wie folgt übereingekommen:
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 136/1998 .
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 22. Jänner bzw. 9. September 2009 (eingegangen am 9. September 2009) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 9.September 2009 in Kraft getreten.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.