Unternehmensdemografiestatistik-Verordnu · Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung
§ 5 Unternehmensdemografiestatistik-VerordnuErhebungsmerkmale
Über die statistischen Einheiten gemäß § 4 sind die folgenden Merkmale zu erheben:
1. Identifikator des Unternehmens und der rechtlichen Einheit,
2. Firmenname,
3. Standort,
4. Wirtschaftstätigkeit nach ÖNACE 2008,
5. Umsatz,
6. Rechtsform,
7. Anzahl der Beschäftigten,
8. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger,
9. Geschlecht der selbständigen Erwerbsperson bei Einzelunternehmen,
10. Gründungsjahr,
11. Schließungsjahr,
12. Registrierung der rechtlichen Einheit und
13. Insolvenz der rechtlichen Einheit.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2021-03-31