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Unternehmensdemografiestatistik-Verordnu · Unternehmensdemografiestatistik-Verordnung

§ 5 Unternehmensdemografiestatistik-VerordnuErhebungsmerkmale

In KraftAmtlicher Text

Über die statistischen Einheiten gemäß § 4 sind die folgenden Merkmale zu erheben:

1. Identifikator des Unternehmens und der rechtlichen Einheit,

2. Firmenname,

3. Standort,

4. Wirtschaftstätigkeit nach ÖNACE 2008,

5. Umsatz,

6. Rechtsform,

7. Anzahl der Beschäftigten,

8. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger,

9. Geschlecht der selbständigen Erwerbsperson bei Einzelunternehmen,

10. Gründungsjahr,

11. Schließungsjahr,

12. Registrierung der rechtlichen Einheit und

13. Insolvenz der rechtlichen Einheit.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-03-31