Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Ausbau des institutionellen Kinderbetreu · Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes (Bund – Länder)

§ 6 Ausbau des institutionellen KinderbetreuFinanzierung der Maßnahmen zur sprachlichen Frühförderung

Artikel 6

In KraftAmtlicher Text

zum Außerkrafttreten vgl. Art. 14

(1) Der Bund wird zur Abdeckung des Mehraufwandes der Länder und Gemeinden für die Maßnahmen gemäß Art. 3 in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jährlich einen Zweckzuschuss im Sinne der §§ 12 und 13 F-VG 1948, in der Höhe von insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dieser Betrag wird wie folgt auf die Länder aufgeteilt:

Burgenland:

83 500 Euro

Kärnten:

239 500 Euro

Niederösterreich:

658 500 Euro

Oberösterreich:

734 500 Euro

Salzburg:

395 500 Euro

Steiermark:

477 500 Euro

Tirol:

400 000 Euro

Vorarlberg:

276 000 Euro

Wien:

1 735 000 Euro

(2) Die im Rahmen der speziellen Qualifizierungsmaßnahmen anfallenden Reise- und Vertretungskosten der Kindergartenpädagoginnen und –pädagogen werden nicht aus dem Zweckzuschuss des Bundes getragen.