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Butterabsatz-Verordnung 2008 · Butterabsatz-Verordnung 2008

§ 14 Butterabsatz-Verordnung 2008Sanktionen

2. Abschnitt Verkauf von Interventionsbutter zu reduzierten Preisen und Gewährung von Beihilfen für Butter, Butterfett und Rahm zur Herstellung von Backwaren, Speiseeis und anderen Lebensmitteln

In KraftAmtlicher Text

Unbeschadet des Vorliegens einer Verwaltungsübertretung gemäß § 30 MOG 2007 kann die Zulassung ausgesetzt werden, wenn trotz Aufforderung durch die AMA Meldungen gemäß § 11 nicht oder nicht fristgerecht erstattet werden.