JBA-G · Justizbetreuungsagentur-Gesetz
§ 26 JBA-GKontrolle durch den Rechnungshof
7. Abschnitt Sonstige Regelungen
Die Justizbetreuungsagentur unterliegt der Kontrolle durch den Rechnungshof.
JBA-G · Justizbetreuungsagentur-Gesetz
7. Abschnitt Sonstige Regelungen
Die Justizbetreuungsagentur unterliegt der Kontrolle durch den Rechnungshof.