§ 4 Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeits
Diese Verordnung tritt mit Beginn des zweiten Quartals 2008 in Kraft und gilt für Sitzungen nach dem 31. März 2008.
Diese Verordnung tritt mit Beginn des zweiten Quartals 2008 in Kraft und gilt für Sitzungen nach dem 31. März 2008.