Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeits · Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeitsmarktservicegesetz § 3 Höhe der Sitzungsgelder nach dem Arbeits In KraftAmtlicher Text Das Sitzungsgeld ist vierteljährlich anzuweisen. ← Vorherige · § 2 Inhalt § 4 · Nächste →