SRLG · Sonderrechnungslegungsgesetz
§ 10 SRLGIn-Kraft-Treten
Getrennte Konten zur Erfassung der Kosten und Erlöse verschiedener Geschäftsbereiche (§ 5) sind erstmals in dem Geschäftsjahr zu führen, das nach dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes beginnt.