§ 34 Staatsgrenze Österreich – Italien (GrenzArtikel 34
Abschnitt V Abschnitt römisch fünf Grenzübertritt
Mit dem In-Kraft-Treten dieses Vertrages verliert das am 22. Februar 1929 1 unterzeichnete Abkommen für die Instandhaltung der Grenzzeichen an der österreichischitalienischen Grenze seine Gültigkeit.
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 159/1929