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Staatsgrenze Österreich – Italien (Grenz · Staatsgrenze Österreich – Italien (Grenzzeichen, Vermessung, Vermarkung)

§ 13 Staatsgrenze Österreich – Italien (GrenzArtikel 13

Abschnitt II Abschnitt römisch zwei Instandhaltung, Vermessung und Vermarkung

In KraftAmtlicher Text

Wird die Erneuerung eines Dreiländergrenzzeichens erforderlich, so werden sich die Vertragsstaaten diesbezüglich mit dem beteiligten dritten Staat ins Einvernehmen setzen.