UrhRSGV · Urheberrechtssenatsgebührenverordnung
§ 4 UrhRSGV
Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Urheberrechtssenates beträgt für jedes Verfahren 1 800 €, in den in § 1 Abs. 2 bezeichneten Fällen jedoch 800 €.
UrhRSGV · Urheberrechtssenatsgebührenverordnung
Die Gebühr für die Inanspruchnahme des Urheberrechtssenates beträgt für jedes Verfahren 1 800 €, in den in § 1 Abs. 2 bezeichneten Fällen jedoch 800 €.