Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Garten- und Grünflächengestaltung-Ausbil · Garten- und Grünflächengestaltung-Ausbildungsordnung

§ 5 Garten- und Grünflächengestaltung-Ausbil

In KraftAmtlicher Text

§ 5. Dem Lehrling ist vom Lehrberechtigten spätestens bis sechs Monate nach Beginn des 2. Lehrjahres im Rahmen der Ausbildungszeit Gelegenheit zu geben, eine Ausbildung in Erster Hilfe zu besuchen, sofern diese Unterweisung nicht von der Berufsschule vermittelt wird oder dort angeboten wird.