AsylG-DV 2005 · Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005
§ 9 AsylG-DV 2005Form und Inhalt der Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005 Form und Inhalt der Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß Paragraph 59, AsylG 2005
2. Abschnitt Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen und bei Gewährung von internationalem Schutz
Bestätigungen über die rechtzeitige Stellung eines Verlängerungsantrages gemäß § 59 AsylG 2005 sind nach dem Muster der Anlage B in Form einer Vignette auszustellen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2026-07-01