BB-V · Bohrlochbergbau-Verordnung
§ 40 BB-VBohrergebnisse
6. Abschnitt Arbeiten an Bohrlöchern
Die petrographische und geologische Art der durchbohrten Schichten ist kontinuierlich festzustellen. Hierüber sind Aufzeichnungen zu führen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2013-02-01